Impfen gegen Masern schützt Kinder und Jugendliche

Vom: 3. August 2023

Das neue Schuljahr steht kurz bevor: Höchste Eisenbahn für alle Eltern, noch einmal den Masern-Impfschutz ihrer Kinder zu überprüfen, denn seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Kinder müssen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Die Impfung bietet einen wichtigen Schutz vor einer potenziell schweren und hochansteckenden Infektionskrankheit.

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