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Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V.

Mit vollständigem Masernimpfschutz in die Schule starten

Vom: 22. August 2022

Mit vollständigem Masernimpfschutz in die Schule starten

Die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und die ABC-Schützen stehen in den Startlöchern. Jetzt wird es höchste Eisenbahn noch einmal den Masern-impfstatus zu prüfen. Denn seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

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